Rechtsschutzversicherung

Zum Schutz Ihrer Interessen

Um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden, können Sie die Kosten selbst tragen oder eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die Ihnen die Risiken und Kosten eines Rechtsstreits erspart.

Personen, die vor 1980 geboren sind, können Ermäßigungen auf unsere Dienstleistungen erhalten

KURZ ZUSAMMENGEFASST

Was ist versichert?

Das Basispaket:

  • Schadenersatz RS
  • Strafe RS
  • Sozialversicherung RS
  • Arbeitsgericht RS
  • Beratung RS
  • Allgemeiner Vertrag RS

Zusätzliche Module:

  • Fahrzeug RS, einschließlich Vertragsfahrzeug RS
  • Grundstück und Pacht RS
  • Vermieter RS
  • Erbschaft und Familie RS
  • Paket Plus

Versicherungssumme

Frei wählbar, z.B. 207.000 EUR

01
Beispiel

Kein Verschulden nach einem Unfall

Herr Mayer fährt mit seinem Auto über eine ungeregelte Kreuzung. Zur gleichen Zeit überquert ein anderer Autofahrer die Kreuzung und es kommt zu einem Zusammenstoß in der Mitte der Kreuzung. Beide Parteien sind der Meinung, dass die andere Partei schuld ist, so dass der Fall vor Gericht entschieden wird.

02
Beispiel

Chaos

Frau Müller vergnügt sich mit ihren Freundinnen in einer Disco. Plötzlich bricht eine Schlägerei aus und Frau Müller erleidet eine Kopfverletzung durch ein geworfenes Bierglas. Sie muss den Betreiber der Diskothek verklagen, um ein Schmerzensgeld und eine dauerhafte Behinderung in Höhe von mehr als 50.000 € zu erhalten.

03
Beispiel

Kauf einer Küche

Die Familie Huber bestellte bei einem Möbelhaus eine neue Küche für 15 000 Euro. Nachdem die Küche geliefert worden war, stellten sie einige Mängel fest und reklamierten bei dem Geschäft. Das Möbelhaus wies ihre Ansprüche zurück und argumentierte, dass die Familie Huber für die Mängel verantwortlich sei, da sie der Meinung sei, dass sie irreführende Informationen erhalten habe. Die Frage, welche der beiden Parteien Recht hat, muss das Gericht entscheiden.

04
Beispiel

Gemietete Wohnung

Herr Franz wohnt in einer Mietwohnung in Wien. Eines Tages erhält er ein Schreiben der Hausverwaltung, in dem ihm mitgeteilt wird, dass der Eigentümer der Wohnung beabsichtigt, diese wieder in seinen Besitz zu nehmen. In dem Schreiben wurde Herr Franz aufgefordert, die Wohnung innerhalb einer angemessenen Frist zu räumen. Herr Frantz war jedoch nicht bereit, seine Wohnung zu verlassen, und versuchte, in der Wohnung zu bleiben. Da die Parteien keine Einigung erzielen konnten, wurde die Angelegenheit dem Gericht zur Klärung vorgelegt.

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